Neue Technologien bringen Regelungsbedarf mit sich
Der TÜV Rheinland in Köln war am 13. Mai Gastgeber für die Gruppe Betriebsrat. In dieser Gruppe tauschen sich Arbeitnehmervertreter:innen aus den Mitgliedsunternehmen aus – insbesondere im Hinblick auf die Nutzung neuer Technologien und des darauf entstehenden Regelungsbedarfes.
Co-Gruppenleiter Andreas Urbenz, Vorsitzender des Konzernbetriebsrates bei der X-FAB Gruppe, griff nach einer kurzen Begrüßung durch Gastgeber Rüdiger Hoppen, Senior Vice President IT, und Anno Wagner, Betriebsrat, (beide bei der TÜV Rheinland Group) ein Thema auf, das bereits im Oktober 2024 auf der Tagesordnung stand: Wo stehen die mbuf Mitgliedsunternehmen im Hinblick auf eine BV zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)?
Er konnte berichten, dass bei X-FAB ein gemeinsamer Workshop mit Vertretern des Arbeitgebers zu der Entscheidung führte, dass Copilot zunächst von einer kleinen Pilot-Gruppe von nur 25 Mitarbeitenden getestet werden solle. Die Gruppe der testenden Anwender:innen soll dann stufenweise erweitert werden, um eine Basis für abschließende Entscheidungen zur Nutzung von Copilot im kommenden Frühjahr zu schaffen. Im Juni wird ein spezieller KI-Workshop wiederum zusammen mit Vertretern des Arbeitgebers zusätzliche Kenntnisse vermitteln und so ein tragfähiges Fundament für künftige Entscheidungen und Vereinbarungen bereiten. Ziel ist nach wie vor eine Konzern-BV zur Nutzung von KI-Technologien.
Ein weiteres Thema in diesem Treffen war der Artikel 4 des EU AI Act, der ein „Skilling“ der KI-Anwender zwingend vorschreibt. Hierzu und generell zu Erfordernissen im Zusammenhang mit dieser EU-Vorschrift hatte es Anfang April bereits eine mbuf digital lounge gegeben, die auf großes Interesse stieß. Spätestens seit Anfang dieses Jahres hat grundsätzlich jeder M365 Anwender Zugriff auf Copilot Chat bekommen und die M365 Anwenderunternehmen werden dadurch zu Betreibern und Anwendern einer General Purpose AI (GPAI). Sie fallen dadurch in den Geltungsbereich des Artikel 4.
Monika Heim, Betriebsrätin bei der FESTO SE & Co.KG, zeigte in ihrem Beitrag zu Artikel 4 des EU AI Act die bestehenden Erfordernisse auf, stellte aber auch dar, wie man den Anforderungen gerecht werden kann. Das Schlüsselwort heißt Schulung. Die Diskussion im Teilnehmerkreis machte schnell deutlich, dass diese Schulungen aber gut auf die Nutzergruppen abgestimmt sein müssen. Zu unterschiedlich sind Nutzungsszenarien und Vorwissen. Und, so die Meinungen aus dem Teilnehmerkreis, man sollte eine Mischung aus online Schulungen und Präsenzterminen anbieten, da nur der persönliche Kontakt die Möglichkeit schafft, tiefergehende Fragen beantwortet zu bekommen. Sie schloss ihren Beitrag mit zwei Hinweisen auf aus ihrer Sicht empfehlenswerte Quellen: Der Einsatz von KI in der Arbeitswelt (Fachbuch aus dem BUND-Verlag) und Beteiligungsrechte beim KI-Einsatz (Zeitschriftenreihe „Gute Arbeit“, Heft 4/2025).
Matthias Ullrich, Betriebsrat bei der ANDREAS STIHL AG & Co. KG und Co-Gruppenleiter, ging nachfolgend auf den Stand der Einführung von Copilot bei STIHL ein. Da bei der Nutzung von Copilot immer wieder die Frage auftritt, auf welche Daten das System zum Lernen zurückgreift und auf was Microsoft zugreifen kann, war man dankbar, dass Peter Herzog, Technology Specialist bei Microsoft Deutschland, anwesend war und Informationen zur Copilot Architektur geben konnte. Zunächst sei es wichtig, ob man den Copilot im web Modus oder im work Modus betreibt (über einen Schiebeschalter auswählbar). Im web Modus stellt man Anfragen an das Internet. Diese Anfragen greifen ausschließlich auf externe Inhalte zu. Der Zugriff erfolgt über ChatGPT. Diese Anfragen werden nach der Nutzung nicht gelöscht und können auch in das Lernen der KI unter Microsoft integriert werden. Im work Modus („Arbeit“) gestellte Anfragen nutzen zwar eine quasi in die eigene Azure Umgebung kopierte Version von ChatGPT als Large Language Model (LLM), greifen aber intern ausschließlich innerhalb des Tenants auf Unternehmensinformationen zu, die über Microsoft Graph bereitgestellt werden. Daten aus diesen Anfragen werden abschließend gelöscht und nicht dazu genutzt, ChatGPT zu trainieren. Microsoft Graph wiederum greift auf Informationen zu, auf die der anfragende Benutzer Zugriffsrechte hat.
Daraus wird deutlich, dass die Klassifikation von Daten, die Steuerung von Zugriffsrechten, die Rechte- und Rollenkonzepte von höchster Bedeutung sind. All das liegt jedoch im Verantwortungsbereich der Anwenderunternehmen, nicht aber in der Verantwortung von Microsoft. Anders ausgedrückt: Die Nutzung von Copilot stellt hohe Ansprüche an die Data Governance. Auch hier zeigt sich die Wichtigkeit der Trainings. Nur gut geschulte Mitarbeitende können adäquat und datenschutzkonform mit der KI umgehen.
Im letzten Slot ging es darum, inwieweit bei MS Teams durch die Nutzung von Gesichts- oder Stimmerkennung, die Nutzung von Transkriptions- und Übersetzungsmöglichkeiten oder die Videoaufzeichnung Arbeitnehmerrechte betroffen sein können. Zunächst einmal sei festzustellen, dass Microsoft keinen Zugriff auf Informationen innerhalb des Tenants hat – so die Aussage von Microsoft. Standardmäßig werden Aufzeichnungen und Transkripte auf dem OneDrive Datenspeicher des Organisators gespeichert. Jedoch gibt es abweichende Konfigurationsmöglichkeiten. Daraus ergeben sich auch die Möglichkeiten eines späteren Abrufes (Download). Will man nicht den wortwörtlichen Mitschnitt zur Verfügung stellen, bietet sich an, den Besprechungsteilnehmern eine mit Hilfe von Copilot erzeugte Zusammenfassung zur Verfügung zu stellen. Automatische Übersetzung innerhalb einer Teams-Sitzung ist nur möglich, wenn die Verwendung von Stimmprofilen aktiviert ist. Aus all dem folgt, dass man sehr genau ein Auge darauf haben sollte, welche Rechte betroffen sein könnten. Aus Sicht des BR kommt man nicht drum herum, gewisse „Spielregeln“ für den Einsatz solcher Technologien in Betriebsvereinbarungen festzulegen.
In seinen Schlussworten bedankte sich Andreas Urbenz noch einmal sehr eindrücklich bei seinem Co-Gruppenleiter der ersten Stunde für sein Engagement. Matthias Ullrich verabschiedet sich in den Ruhestand und hat mit Thomas Dankert bereits einen Nachfolger aus dem eigenen Haus eingearbeitet.
Das nächste online Treffen der Gruppe Betriebsrat ist für den 16. Oktober geplant. Gastgeber wird dann X-FAB in Erfurt sein. Wenn Sie Arbeitnehmervertreter sind und in dieser Gruppe mitarbeiten möchten, dann bitte bei der mbuf Geschäftsstelle melden (info@mbuf.de).