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mbuf | Mitgliederversammlung

März 26, 2026 @ 8:00 - 17:00

Laut Satzung kommt die Mitgliederschaft einmal jeweils im 1. Halbjahr zusammen, um in Präsenz oder virtuell über die vereinsrelevanten Punkte der Tagesordnung zu entscheiden.

Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen mit jeweils einer Person sowie die Mitglieder der Organe und der Geschäftsführer.

Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder als eigentliche Träger des Vereins. Sie werden vertreten durch den gemäß §3Abs. (2) bestimmten Vertreter, dem sogenannten Hauptansprechpartner. Mitglieder des Vorstandes sowie des erweiterten Vorstandes sind nur dann stimmberechtigt, wenn sie gleichzeitig Vertreter eines Mitgliedes sind.

Alle Hauptansprechpartner sowie die Mitglieder des (erweiterten) Vorstands werden zu gegebener Zeit per E-Mail offiziell zu dem Termin eingeladen und über die Tagesordnung sowie die Veranstaltungsform informiert.

Details

Datum:
März 26, 2026
Zeit:
8:00 - 17:00
Veranstaltungskategorien:
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