Diese Beitragsordnung beruht auf § 8, Absatz 2, Ziffer 10 der Satzung des Microsoft Business User Forum e.V. Sie ist ab dem Tag der Beschlussfassung gültig und verliert ihre Gültigkeit mit Beschluss einer neuen, geänderten Beitragsordnung.

Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der von dem Netto-Jahresumsatz des Vorjahres abhängig ist.

Unternehmen der öffentlichen Verwaltung werden immer in Beitragsgruppe 1 eingestuft.

Beitragsgruppe 1

Bei einem Netto-Jahresumsatz des Vorjahres von weniger als 25 Millionen € beträgt der Jahresbeitrag 1.000 € zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.

Beitragsgruppe 2

Bei einem Netto-Jahresumsatz des Vorjahres von mindestens 25 Millionen € beträgt der Jahresbeitrag 1.500 € zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.

Assoziierte Mitglieder und Fördermitglieder

Der Jahresbeitrag beträgt 500 € zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.

Fälligkeit

Die Jahresbeiträge sind zu Beginn des Jahres fällig und nach Erhalt einer Beitragsrechnung auf das Vereinskonto zu überweisen. Falls die Mitgliedschaft während eines laufenden Jahres beginnt oder endet, so erfolgt keine anteilige Berechnung. Es ist der Jahresbeitrag zu entrichten. Für Mahnungen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € pro Mahnung berechnet.

Beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 18.5.2015 in Stuttgart.