Vier Arten der Mitgliedschaft

Das Microsoft Business User Forum unterscheidet vier Arten der Mitgliedschaft: Ordentliche Mitglieder, assoziierte Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.

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Vier Arten der Mitgliedschaft

1. Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder können juristisch selbstständige Unternehmen oder Personengesellschaften sein, die in größerem Umfang Produkte von Microsoft einsetzen oder den Zielen von mbuf nahe stehen. In der Regel ist diese Voraussetzung gegeben, wenn hundert oder mehr festangestellte Mitarbeiter des Unternehmens Microsoft-Produkte nutzen.

Im Aufnahmeantrag benennt jedes ordentliche Mitglied einen Ansprechpartner für alle offiziellen Vereinsangelegenheiten, der unter anderem als Vertreter des Mitglieds bei Mitgliederversammlungen fungiert. Ein Wechsel dieses Vertreters ist jederzeit möglich. Das erforderliche Formular kann von der Seite Mitgliedsantrag unserer Website heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

2. Institutionen der öffentlichen Verwaltung

Institutionen der öffentlichen Verwaltung – mit Ausnahme von Hochschulen und Forschungseinrichtungen – können im Aufnahmeantrag wählen, ob sie assoziiertes oder ordentliches Mitglied werden wollen. Diese Entscheidung kann mit Einhaltung einer zweimonatigen Frist jeweils zum Jahresende durch schriftliche Mitteilung geändert werden.

Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen können mbuf nur als assoziierte Mitglieder beitreten.

3. Fördermitglied

Unternehmen und natürlichen Personen, die die Ziele des Microsoft Business User Forums unterstützen, steht die Mitgliedschaft als Fördermitglied offen.

4. Ehrenmitglieder

Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um das Microsoft Business User Forum oder dessen Ziele erworben haben, können Ehrenmitglieder werden.

Mitglied werden

Wenn Sie Mitglied im Microsoft Business User Forum werden wollen und die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt sind, laden Sie bitte den Mitgliedsantrag herunter und schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Mitgliedsantrag postalisch oder in digitaler Form an unsere Geschäftsstelle. Dort hilft man Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit.

Beachten Sie bitte, dass kein Anspruch auf Aufnahme besteht.

Bitte beachten Sie unbedingt: Falls Ihr Unternehmen Beratungsdienstleistungen im IT-Bereich anbietet, sind Sie verpflichtet, dies bei der Beantragung der Mitgliedschaft anzugeben.